Beitragstabelle
Beitragspflichtig ist das Bruttoeinkommen des Mitgliedes. Ausgenommen sind Kinderzuschläge, der Essenzuschuss, die vermögenswirksamen Leistungen des Dienstherrn oder Arbeitgebers, Leistungen des Versorgungsamtes sowie Beträge, die für Überstunden, als Zeitzuschläge für Erschwernisse und Gefahren, Aufwendungen oder ähnliches gezahlt werden. Beitragspflichtig sind auch Sozialversicherungsrenten und das Krankengeld.
Anbei die aktuelle Beitragstabelle.
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