29.09.2015 / Detlef Daubitz

Anpassung der Besoldung verabschiedet

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,   das „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2015 im Land Brandenburg“ wurde am 23.09.2015 im Landtag Brandenburg beschlossen und am 25.09.2015 verkündet.

Der Gesetzestext ist im GVBl. I/2015/Nr.26 veröffentlicht.

Das Gesetz gilt für Beamtinnen und Beamte des Landes, der Gemeinde der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Richterinnen und Richter des Landes, Versorgungsempfa?ngerinnen und Versorgungsempfa?nger, denen laufende Versorgungsbezüge zustehen, die das Land, eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder eine der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts zu tragen hat.

Zum 01.06.2015 werden die Bezüge um 1,9 Prozent und zum 01.07.2016 um 2,1 Prozent erhöht. Die Anwärterbezüge werden jeweils um 30 € erhöht.

 

Es kann damit gerechnet werden, dass die Nachzahlungen für 2015 noch in diesem Jahr erfolgen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Detlef Daubitz

        

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