03.05.2011 / Detlef Daubitz

Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes für Brandenburgs Beamte

Landesregierung und Gewerkschaften erzielen Einigung zur Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes für Brandenburgs Beamte

Am Dienstagabend traf Finanzminister Dr. Helmuth Markov gemeinsam mit Innenminister Dietmar Woidke zu einem zweiten Gespräch mit den Gewerkschaftsspitzen von DGB, Ver.di, GEW, GdP, DpolG, BdK, dbb und dem Deutschen Richterbund in Potsdam zusammen. Gegenstand der Diskussion war die Übertragung des kürzlich erzielten Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg.


Dazu teilen alle Beteiligten an diesem Gespräch mit:

„Die Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg sind sich einig, dass das Tarifergebnis 2011 für den Bereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich des Landes Brandenburg übertragen wird.


Beide Seiten sind sich darüber hinaus einig, dass die Gespräche über die Fragen der Ausgestaltung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg zeitnah fortgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Fragen der Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen, Sonderzahlungen und die Aus- und Weiterbildung.“


Diese Einigung gilt auch für die kommunalen Beamten des Landes Brandenburg.


Für den dbb brandenburg nahmen Frank Domanski, Mitglied der Landesleitung des dbb, und Detlef Daubitz, Vorsitzender des Dienstrechtsauschusses des dbb, teil.


Über die Fortführung der Gespräche werden wir sie zeitnah auf dem Laufenden halten.


Hintergrund:


Das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 enthält eine Einigung über die Erhöhung der Tabellenentgelte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und über die Gewährung einer Einmalzahlung. Es soll inhaltsgleich auf die Besoldung der Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfänger übertragen werden.


Dies bedeutet im Einzelnen:

1. Lineare Erhöhung der Dienstbezüge der aktiven Beamten um 1,5 Prozent ab 1. April 2011,


2. lineare Erhöhung der Dienstbezüge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 17 Euro ab 1. Januar 2012,


3. lineare Erhöhung der Versorgungsbezüge entsprechend der Anpassung der Dienstbezüge,


4. lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,5 Prozent ab 1. April 2011 und ab 1. Januar 2012 weitere lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 6 Euro.


5. Gewährung einer Einmalzahlung für den Monat April 2011 in Höhe von 360 Euro für Beamte und Richter mit Anspruch auf Dienstbezüge sowie für Versorgungsempfänger bzw. in Höhe von 120 Euro für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst .


Das Anpassungsgesetz soll rückwirkend zum 1. April 2011 in Kraft treten.

 

Nach oben