04.03.2015 / dbb beamtenbund und tarifunion

NEIN zum Grundrechtsbruch! NEIN zum Tarifeinheitsgesetz!

Bild: © komba gewerkschaft

Bündnis für Koalitionsfreiheit: dbb beamtenbund und tarifunion, Marburger Bund, Deutscher Journalistenverband, Vereinigung Cockpit: Koalitionsfreiheit bewahren, Streikrecht verteidigen. Die freie gewerkschaftliche Betätigung ist in Gefahr!

Der Regierungsentwurf für ein Tarifeinheitsgesetz ist ein beispielloser Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und das Streikrecht tariffähiger Gewerkschaften.

Wir lehnen es ab, dass gewerkschaftliche Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer in diesem Land per Gesetz eingeschränkt werden sollen.

Die Bundesregierung darf entsprechende Warnungen von renommierten juristischen Sachverständigen, Wirtschaftswissenschaftlern, Politikern und Gewerkschaftern nicht länger ignorieren.

Es kommt einem offenen Grundrechtsbruch gleich, wenn der Staat bestimmten Arbeitnehmergruppen das Recht verwehren will, unabhängig und eigenständig tarifpolitisch tätig zu sein.

Die aus dem Grundgesetz resultierenden Freiheitsrechte gelten unterschiedslos für alle Menschen in diesem Land - unabhängig davon, ob sie einer Mehrheit angehören. Das Recht der freien Koalitionsbildung zur Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen 'ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet' (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz). Die Idee einer konkurrenzlosen 'Mehrheitsgewerkschaft' widerspricht diesem notstandsfesten Grundrecht eklatant.

Wer die Axt an die Koalitionsfreiheit legt, muss sich fragen lassen, welche freiheitlichen Grundrechte er als nächste einschränken will.

Es muss den Arbeitnehmern in den verschiedenen Gewerkschaften überlassen bleiben, ob sie gemeinsam zu der Auffassung gelangen, dass in ihrem Betrieb ein Tarifvertrag für alle Beschäftigten zur Anwendung kommt. Niemand darf durch den Eingriff der Politik dem Tarifdiktat einer fremden Gewerkschaft unterworfen werden.

Wir fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, keinen Grundrechtsbruch zuzulassen und den Regierungsentwurf des Tarifeinheitsgesetzes zurückzuweisen.

Weitere Informationen auf der Website des dbb beamtenbund und tarifunion

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